AGB

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XACTLANE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Weiter unten finden Sie unsere rechtsverbindlichen Geschäftsbedingungen.

  1. Allgemeines
  2. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss
  3. Registrierungspflicht des Nutzers für die Nutzung der XL Tools
  4. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Nutzers
  5. Vergütung und Zahlung
  6. Haftung
  7. Änderung des Angebots von Xactlane
  8. Schutz von Inhalten, Einräumung von Nutzungsrechten an XL Tools
  9. Schlussbestimmungen

1. ALLGEMEINES

Die Xactlane GmbH, Amsinckstraße 34, 20097 Hamburg (nachfolgend "Xactlane") ermöglicht ihren Nutzern über eine eigene Online-Plattform, durch Einbindung in fremde Online-Plattformen sowie über Applikationen für mobile Endgeräte („Apps“, alle Mittel zusammen „BL-Tools“) die Buchung von Fahrdienstleistungen. Die Leistung von Xactlane besteht nur in der Besorgung eines Beförderungsanspruchs gegen einen von Xactlane unabhängigen Fahrdienstleister („FDL“) als Geschäftsbesorgung für den Nutzer, nicht in der Erbringung von Fahrdienstleistungen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers über Geschäftsbesorgungen von Xactlane. Sie beschreiben auch Einzelheiten der Fahrdienstleistungen, für die Xactlane dem Nutzer einen direkten Anspruch gegen einen FDL verschafft.

Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von Xactlane dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. VERTRAGSVERHÄLTNISSE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 VERTRAGSVERHÄLTNISSE

Xactlane erbringt die im Rahmen der XL-Tools dargestellten Fahrdienstleistungen weder selbst noch durch Dritte. Xactlane verschafft dem Nutzer lediglich einen Beförderungsanspruch gegen einen von Xactlane unabhängigen FDL.

Dafür schließt Xactlane in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit dem FDL, die dem Nutzer einen Beförderungsanspruch gegenüber dem FDL verschaffen („Vertrag zu Gunsten Dritter“, auch „Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers“). Der Nutzer wird daraus selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung und weitere Ansprüche direkt vom FDL zu verlangen.

Xactlane und der Nutzer vereinbaren nur eine Geschäftsbesorgung und keine Beförderungsleistung. Der Vergütungsanspruch von Xactlane enthält die Geschäftsbesorgungsvergütung sowie die von Xactlane verauslagte Beförderungsvergütung an den FDL.

2.2 VERTRAGSSCHLUSS

Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über die BL-Tools oder telefonisch an Xactlane ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab („Fahrtwunsch“ des Nutzers). Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.

Xactlane übermittelt dem Nutzer zunächst per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt Xactlane nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.

Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von Xactlane per E-Mail kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Xactlane und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande. Dann ist der Nutzer direkt gegenüber dem FDL selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung des FDL an sich zu verlangen und weitere Ansprüche direkt gegenüber dem FDL geltend zu machen.

3. REGISTRIERUNGSPFLICHT DES NUTZERS FÜR DIE NUTZUNG DER BL TOOLS

Der Nutzer steht gegenüber Xactlane dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an Xactlane übermittelt, vollständig und zutreffend sind. Registrierungen mittels automatisierter Verfahren sind untersagt.

4. AUSGEWÄHLTE INHALTE DES BEFÖRDERUNGSVERTRAGES ZU GUNSTEN DES NUTZERS

Unter Ziffer 4 beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Nutzers (zusammen „Fahrtmodalitäten“) kann der Nutzer nur dann vom FDL fordern, wenn sie im Geschäftsbesorgungsvertrag mit Xactlane vereinbart wurden.

Für den von Xactlane zu beschaffenden Beförderungsanspruch des Nutzers direkt gegen den FDL gelten folgende Bedingungen:

4.1 FAHRTARTEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Nutzer kann für den Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit zwischen Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 200 km), Fahrten auf Abruf (“Chauffeur hailing”) und Stundenbuchungen wählen.

Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht der FDL diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 5 unten.

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit des FDL auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 5.2 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

4.1.1

Bei Transfer-, Langstrecken- und Fahrten auf Abruf gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 5 unten).

4.1.2

Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt und endet im Stadtgebiet des Abholortes. Ermöglicht der FDL auf Wunsch des Gastes die Beendigung der Fahrt außerhalb des Stadtgebiets des Abholortes oder werden die enthaltenen Freikilometer oder die Buchungsdauer überschritten, führt dieser Mehraufwand zu zusätzlichen Kosten, insbesondere dadurch, dass der FDL in das Stadtgebiet des Abholortes zurückfahren muss.

4.2 ABHOLZEIT

Die vereinbarte Abholzeit ist die in der Buchungsbestätigung von Xactlane angegebene Abholzeit.

Soweit der Nutzer im Fall von Flughafenabholung oder Abholung an einem Fernverkehrsbahnhof bei der Buchung eine korrekte Flug- bzw. Zugnummer angegeben hat und damit eine Verfolgung der Ankunftszeit von Flug oder Zug ermöglicht, verschiebt sich bei Ankunftsabweichungen die vereinbarte Abholzeit entsprechend.

4.3 FAHRZEUGKLASSE/FAHRZEUGMODELL, UPGRADE

Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit unter verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise “Business Class“, ”Premium Van“ ”First Class Limousine“, “Luxury Class Van” oder “Luxury Class Limousine”) wählen.

Die im Rahmen der XL-Tools abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden, es sind insbesondere regionale Unterschiede möglich.

Je nach Verfügbarkeit ist Xactlane die Vornahme eines Upgrades von der Fahrzeugklasse „Business Class“ in eine höhere Fahrzeugklasse (etwa „Premium Van“ oder „First Class“) ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer jederzeit möglich.

4.4 BEFÖRDERUNGSSICHERHEIT, FOLGEN

4.4.1 GEPÄCK, TIERE

Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein.

Übergepäck, Sperrgepäck wie z.B. ein Rollstuhl, Waffen oder Tiere, die der Nutzer mitführen möchte, sind bei der Buchung anzugeben. Der FDL kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren verweigern; das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind. Das Verweigerungsrecht besteht nicht, wenn lokale gesetzliche Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt wird, zur Mitnahme verpflichten.

Ermöglicht der FDL die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren, können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 5 unten).

4.4.2 BEFÖRDERUNG VON KINDERN UND MINDERJÄHRIGEN

(A) KINDER Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernden Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.

(B) MINDERJÄHRIGE Die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen kann durch den FDL abgelehnt werden. Die Volljährigkeit bzw. Minderjährigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt werden soll.

4.4.3 ANGABEN ZU FAHRGAST- UND GEPÄCKANZAHL

Die von Xactlane für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.

Der FDL kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.

4.4.4 BEFÖRDERUNGSVERHINDERUNG

Der FDL kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbarem Recht resultierende) Anforderungen nach dieser Ziffer 4.3 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.

Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Xactlane aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Nutzer für die konkrete Beförderung.

4.5 VERZÖGERUNGEN

Ausnahmesituationen wie beispielsweise Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Nutzer zu akzeptieren sind.

4.6 STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN UND NICHT ANGETRETENE FAHRTEN

4.6.1 STORNIERUNG

Bei Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 200 km) und Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 24 Stunden liegt. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über die Stornierungsfunktion auf der Website, schriftlich per Mail an office@xactlane.com oder in der App vorgenommen werden.

4.6.2 UMBUCHUNGEN

Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 4.5.1 zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von Xactlane für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

4.6.3 NICHT ANGETRETENE FAHRTEN OHNE ABSAGE, VERSPÄTUNGEN DES NUTZERS

Bei einer nicht angetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem FDL, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von Xactlane gegenüber dem Nutzer.

(A) BEI TRANSFER- UND LANGSTRECKENFAHRTEN Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint.

Bei Abholung an Flughäfen- oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 45 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint.

Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 5.3.1 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

(B) BEI STUNDENBUCHUNGEN Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint.

Bei Abholung an Flughäfen- oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint.

Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stundenbuchung beginnt wie unter Ziffer 4.1.2 beschrieben stets zum vereinbarten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung wie unter Ziffer 5.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

4.7 VERHALTEN IN DER LIMOUSINE

Für die Fahrdienstleistungen des FDL gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des FDL ist immer Folge zu leisten. Der FDL trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls Fahrgäste im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den FDL erforderlich.

Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder ein Fahrgast dies, so hat der Nutzer die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.

Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.

5. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

5.1 GRUNDSÄTZE

In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von Xactlane angegeben.

Wesentliche Faktoren für dessen Höhe (einschließlich Aufwendungsersatz für die durch Xactlane besorgte Fahrdienstleistung) sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf.-ort.

Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. mehrsprachige Chauffeure, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.

5.2 FAHRTÄNDERUNGEN

Der Nutzer (und auch der Fahrgast) kann auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages und sogar – soweit für den FDL möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.

Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet.

Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer, da sich der Aufwendungsersatz von Xactlane für den Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers entsprechend erhöht.

Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung, so bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

5.3 SONSTIGE ZUSCHLÄGE

5.3.1 FÜR WARTEZEITEN BEI TRANSFERFAHRTEN

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten mit Abholung an Flughäfen- oder Fernverkehrsbahnhöfen bis 45 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

5.3.2 ZUSÄTZLICHE KILOMETER BEI STUNDENBUCHUNGEN

Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv Kilometer (je Stunde). Darüberhinausgehende Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

5.4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND TRANSAKTIONSGEBÜHREN

Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt Xactlane. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.

5.5 MAHNUNGEN, FEHLGEHENDE KREDITKARTENABBUCHUNGEN

Für jede Mahnung kann Xactlane eine angemessene Mahngebühr berechnen.

Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet Xactlane dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

5.6 ÜBERMITTLUNG VON RECHNUNGEN, FÄLLIGKEIT

Xactlane stellt dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch zum Download in den Nutzer-Account ein. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.

5.7 GUTSCHEINE

Gutscheine sind einmalig und nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

6. HAFTUNG

6.1 GRUNDSÄTZE

Xactlane haftet für von Xactlane oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der FDL einschließlich sämtlicher von diesem eingesetzter Chauffeure sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von Xactlane für die Beförderungsleistung. Xactlane verschafft dem Nutzer vielmehr einen direkten Beförderungsanspruch gegen den FDL.

Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet Xactlane nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 INHALTE VON XL TOOLS

Xactlane haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, die im Rahmen der XL Tools verbreitet werden, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von Xactlane vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots. Xactlane haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.

6.3 WEBSEITEN DRITTER

Xactlane übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

6.4 RICHTIGKEIT ÜBERMITTELTER INFORMATIONEN, STÖRUNGEN DES ZUGANGS

Xactlane übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Chauffeur rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

Xactlane haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den BL-Tools aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Xactlane nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. Xactlane übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

6.5 FREISTELLUNG DURCH DEN NUTZER

Der Nutzer stellt Xactlane von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer vertragswidrigen Nutzung der XL Tools oder wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Xactlane erhebt.

6.6 VERGESSENE GEGENSTÄNDE

Für im Fahrzeug vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. ÄNDERUNG DES ANGEBOTS VON XACTLANE

Xactlane behält sich vor, die XL-Tools in einer dem Nutzer zumutbaren Art und Weise jederzeit zu verändern, um diese weiterzuentwickeln und qualitativ zu verbessern. Darüber hinaus hat Xactlane das Recht, sein Angebot über die XL-Tools vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde einzustellen, auch ohne den Nutzer individuell hierüber zu informieren.

8. SCHUTZ VON INHALTEN, EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN AN XL TOOLS

Die im Rahmen der XL-Tools enthaltenen Inhalte genießen Urheberrechtsschutz.

Xactlane räumt dem Nutzer das durch Nichteinhaltung dieser AGB auflösend bedingte und widerrufliche Recht ein, die XL Tools bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Verwendung darüber hinaus (etwa Veränderungen, Kopien, Wiederveröffentlichungen, Übertragungen, Verbreitungen oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Zwecke) ist untersagt.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 GESAMTHEIT, SCHRIFTFORM

Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Xactlane und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand dar. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

9.2 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG

Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von Xactlane aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.3 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Xactlane an Dritte abzutreten.

9.3 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Xactlane und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Hamburg.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

9.4 INFORMATION ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Xactlane ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9.5 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

Stand: Hamburg, März 2024

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